Früherkennung

Gib Krebs keine Chance.

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Krebsvorsorge und -früherkennung sind die Basis zur Vermeidung oder Behebung von Erkrankungen.

Die Vorsorge sollte einmal im Jahr stattfinden.

Nach Vorgaben des § 25 Sozialgesetzbuch V und der Krebsfrüherkennungsrichtlinien hat jede Frau mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf diese jährliche Untersuchung, die von der Krankenkasse zu erstatten ist. 

Nicht alle Krebsarten sind in einem Frühstadium zu erkennen. Dennoch ist bei der Jahreskontrolle eine einwandfreie Früherkennung bei Gebärmutterhalskrebs und dem Brustkrebs erwiesenermaßen möglich.

Wir nehmen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ab Beginn des 20. Lebensjahres vor.

Gerne informieren wir Sie über die Behandlungsmethoden und Behandlungsrichtlinien der unterschiedlichen Lebensjahre.

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Telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten unter 02330 60 85 800 oder per Online-Formular.

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